Zukunft schaffen 2 Min. Lesezeit
Zukunft schaffen: Solaranlagen an denkmalgeschützten Gebäuden
Geschrieben von SPD Gemeinderatsfraktion — 25. Oktober 2022 — 0 Kommentar
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Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 27. Oktober 2022

Der Gemeinderat möge beschließen:

Im Rahmen der Novelle des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg und der geplanten Änderung des Denkmalschutzgesetzes sollte die Stadt Mannheim Hausbesitzern von denkmalgeschützten Gebäuden bei der Einrichtung von Photovoltaik-Anlagen entgegenkommen.

Dafür soll die Verwaltung den über die Novellierung des Gesetzes gewonnenen Spielraum sowie eigene Ermessensmöglicheiten nutzen und die entsprechenden rechtlichen Grundlagen schaffen.

Begründung:

Der Abbau von bürokratischen Hürden für den Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Privathäusern macht Sinn und ist nicht zuletzt auch von der Bundesregierung vorgesehen.

Mit den geplanten Änderungen am Klimaschutzgesetz soll der Ausbau der erneuerbaren Energien unterstützt werden.

Hinsichtlich einer Änderung der Gemeindeordnung sollen die Gemeinden in die Lage versetzt werden, im Interesse des Klimaschutzes örtliche Satzungen zu erlassen, die bei dem Ausbau der erneuerbaren Energien über bestehende Anforderung auf Bundes- und Landesebene hinausgehen. Hier erweitert sich demnach der Handlungsspielraum.

So wird mit Blick auf den Denkmalschutz ausdrücklich geregelt, dass bis zur Erreichung der Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2040 – und Mannheim ist hier deutlich ambitionierter – der besonderen Bedeutung von Energieeinsparung-Effizienz und erneuerbaren Energien gegenüber denkmalschutzrechtlichen Belangen Rechnung zu tragen ist.

Im Zuge einer Klima-Rangfolge sollen deshalb neue Priorisierungen vorgenommen werden.

Da die Stadt Mannheim das ambitionierte Ziel verfolgt, schon im Jahr 2030 seine eigenen Klima-Ziele zu erreichen, sollten neben allen städtischen Programmen insbesondere auch private Investoren, die in Eigeninitiative, Strom-Einsparungs- und -Gewinnungs Vorhaben umsetzen wollen, unterstützt werden.

Insbesondere bei Gebäuden, die Denkmalschutz genießen, sollte hier eine angemessene Abwägung in der Auslegung des Schutzes und der Energieeffizienz durchgeführt und Erleichterungen gewährt werden.

Dokument

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