Zusammenhalten: Notfallpläne bei Großschadenslagen

Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 11. Oktober 2022

Die Verwaltung wird gebeten, nachfolgende Anfrage alsbald zu beantworten:

1. Was sieht das städtische Konzept für großflächige Bevölkerungsevakuierungen im Katastrophenfall vor?

2. Wie hat sich dieses Konzept während des Chemieunfalls im Mühlauhafen bewährt und welche Verbesserungen sind angedacht?

3. Mehrere ersteintreffende Polizeikräfte wurden verletzt. Ist die Erstannäherung an die Schadenstelle Sache der Feuerwehr oder der Polizei? Welche Pläne liegen für derartige Situationen für die Rangabfolge vor? Welche Rückschlüsse zieht die Stadt aus diesem Vorfall?

4. Wieso waren Online-Warnungen früher erkennbar als die Auslösung des Sirenenalarms? Hält die Verwaltung Online-Warnungen für besser geeignet? Wenn nicht, welche Rückschlüsse zieht die Stadtverwaltung aus dieser zeitlichen Diskrepanz?

5. Offenkundig waren Anwohner*innen nach Auslösen des Sirenenalarms verunsichert und schlecht orientiert. Welche Maßnahmen sieht die Stadtverwaltung vor, um die Verhaltensempfehlungen bei Auslösen des städtischen Sirenenwarnsystems in der Bevölkerung bekannter zu machen?

6. Gibt es Überlegungen, das Verhalten bei Störfällen in Schulen, Vereinen etc. zu thematisieren?

7. Hält die Stadtverwaltung das kommunikative Verhalten und die operative Unterstützung des Verursachers BASF während des Chemieunfalls für angemessen?

Begründung:

Als Industriestandort steht die Stadt Mannheim in der Pflicht, umfangreiche Notfallpläne im Falle von Großschadenslagen vorzuhalten. Im Rahmen des Chemieunfalls im Mühlauhafen hat sich gezeigt, dass es Verbesserungspotenzial insbesondere im Bereich der Bevölkerungswarnung gibt.

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