Antrag Bezahlbar Wohnen: Möglichkeiten Baulandmobilisierungsgesetz für Mannheim nutzen

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 18. Mai

Der Gemeinderat möge beschließen:

Die Verwaltung legt im zuständigen Fachausschuss dar, welche Instrumente den Kommunen im gerade beschlossenen Baulandmobilisierungsgesetz an die Hand gegeben werden, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Hierbei soll insbesondere auf die Gestaltungsmöglichkeiten, die sich für Mannheim ergeben können durch:

– den Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in § 250 BauGB;

– den sektoralen Bebauungsplan in § 9, 2d BauGB,

– die Innenentwicklungskonzepte und das Baugebot in § 176a BauGB;

– die Stärkung des Vorkaufsrechtes in §§24 und 25 ff. BauGB;

– Vereinfachte Befreiungen in § 31 BauGB

eingegangen werden.

Begründung:

Am Freitag, dem 7. Mai 2021 hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung das Baulandmobilisierungsgesetz endgültig beschlossen.

Ziel des Gesetzes ist es, insbesondere den Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten zu helfen, eine bessere Bauland- und Wohnungspolitik umzusetzen. Inwiefern das Gesetz neue Spielräume schafft, bei den Bestrebungen in Mannheim mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen soll dem AUT dargelegt werden.

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Status

Schriftlicher Bericht/Vorlage wurde zugesagt

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