Antrag: Finanzierung „Energetische und substanzielle Sanierung der Straßenbeleuchtung“

Antrag

Der Gemeinderat möge beschließen:

Für das Sanierungskonzept „Energetische und substanzielle Sanierung der Straßenbeleuchtung“ erfolgt die Finanzierung entsprechend der Empfehlung der Verwaltung in der Vorlage 304/2017 unter den Punkten 2 und 3: „2.)

Das Sanierungskonzept erfordert Investitionen in Höhe von 43,15 Mio. € im Zeitraum von 2018 bis 2026. Diese werden wie folgt finanziert:


a) 23,8 Mio. € durch Sonderkreditermächtigung mit Genehmigung des Regierungspräsidiums Karlsruhe. In Anbetracht der Rentabilität der Investitionen wird in Höhe der Sonderkreditermächtigung
vom Neuverschuldungsverbot abgewichen.


Der Gemeinderat wird jährlich über die Umsetzung des Projekts, die abgeflossenen Investitionsmittel sowie die eingesparten Aufwendungen informiert. Des Weiteren wird er jährlich über den isolierten Effekt der Maßnahme auf die Gesamtverschuldung (zuerst Erhöhung, dann Abbau) informiert. Es erfolgt eine ständige und enge fiskalische Begleitung und Überprüfung der Maßnahme durch die
Verwaltung. […]
3.) Obwohl die Voraussetzungen gemäß §2 Absatz 3 der Hauptsatzung nicht gegeben sind, wird in diesem speziellen Einzelfall der Abweichung vom Nettoneuverschuldungsverbot zugestimmt und eine
Nettoneuverschuldung von 23,8 Mio. € in 2018 für die Sanierung der Straßenbeleuchtung genehmigt.“

Begründung:

Wie in der Verwaltungsvorlage beschrieben, handelt es sich in diesem Fall der Kreditaufnahme um einen speziellen Einzelfall aufgrund der eindeutigen Rentabilität der Investition.

Auch wegen der aktuellen Niedrigzinsphase gilt es deshalb, diese Situation zu nutzen.

Dokument

A685_2017_SPD_14Herunterladen

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