Antrag: Prostituiertenschutzgesetz

Antrag

Antrag zur Sitzung des Hauptausschusses am 22. Juni 2017, zu TOP 3 und zur Sitzung des Gemeinderates am 27. Juni 2017, zu TOP 7.1

Der Gemeinderat möge beschließen:


Die Gebühren zum Prostituiertenschutzgesetz werden wie folgt festgelegt:

3.8.1: Beratung nach § 10 ProstSchG inkl. Beratungsbescheinigung bei Prostituierten über und unter 21 Jahren für jede Erst- sowie jede Wiederholungsberatung:

0 Euro

5.10.1.1: Erstanmeldung:

40 Euro.

Begründung:

Die im Prostitutionsschutzgesetz vorgesehene Pflicht zur Anmeldung und medizinischen Beratung bietet die Chance, Zugang zu den betroffenen Frauen zu erlangen und ihnen Hilfe anzubieten. Hohe Gebühren stellen jedoch für viele der Betroffenen eine unüberwindbare Hürde dar. Es ist anzunehmen, dass dann zahlreiche Frauen in die Illegalität abtauchen würden und künftig für Beratungs- und Hilfsangebote überhaupt nicht mehr erreichbar wären.

Ein Verzicht auf Gebühren für die Gesundheitsberatung, sowie eine Festsetzung der Anmeldegebühr auf höchstens 40,00€ ist daher sinnvoll und auch im Interesse der Stadt Mannheim.

Dokument

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Ergebnis

Mehrheitlich mit Änderung/teilweise beschlossen

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