Antrag: Grundsteuerreform auf den Weg bringen!
Antrag
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Verwaltung fordert die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf, die Reform der Grundsteuer unverzüglich zu beschließen.
Begründung:
Die Finanzierungsbasis der Kommunen steht auf dem Spiel. Sollte es nicht gelingen, die Grundsteuerreform bis zum Jahresende zu verabschieden, fallen bundesweit Grundsteuereinnahmen in Höhe von rund 14,8 Milliarden Euro jährlich weg, die vollständig den Kommunen zustehen. In Mannheim sind dies rund 69 Millionen Euro im Jahr.
Mit dem Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums liegt ein umsetzbarer Vorschlag auf dem Tisch, der vom Bund mit den Ländern entwickelt wurde und der von der überwiegenden Zahl der Länder sowie von allen kommunalen Spitzenverbänden unterstützt wird.
Der Gesetzentwurf sieht ein wertabhängiges Modell vor, das wertvolle Grundstücke höher, weniger wertvolle Grundstücke niedriger besteuert. Der Gesetzentwurf sichert die kommunalen Einnahmen, hat die bei weitem größte politische Unterstützung und entspricht dem Gerechtigkeitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger. Er muss darum Grundlage der Reform sein.
Überlegungen zu einer Öffnungsklausel für die Länder weisen erhebliche verfassungsrechtliche Unwägbarkeiten und unkalkulierbare Risiken für die kommunale Finanzausstattung auf. Es ist keine verfassungsändernde Mehrheit in Bundestag und Bundesrat absehbar, die für eine rechtlich sichere Ausgestaltung einer Öffnungsklausel nötig wäre. Die Weiterentwicklung unseres Grundsteuersystems ist auf Grundlage der Einigung zwischen Bund und Ländern auch ohne Verfassungsänderung möglich.
Eine Öffnungsklausel für die Grundsteuer führt schon in wenigen Jahren zu einem Flickenteppich von bis zu 16 unterschiedlichen Grundsteuersystemen in Deutschland. Das wäre ein wirkliches Bürokratiemonster, das außerordentlich wirtschaftsfeindlich ist, insbesondere wenn Unternehmen Standorte in verschiedenen Bundesländern haben. Überdies würde ein wichtiger Standortfaktor Deutschlands gefährdet: die Bundeseinheitlichkeit des Steuerrechts.
Dokument
Ergebnis
Erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung.
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