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Antrag: Aufklärung über das Parken in verkehrsberuhigten Bereichen
Geschrieben von SPD Gemeinderatsfraktion — 10. Dezember 2017 — 0 Kommentar
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Antrag

Der Gemeinderat möge beschließen: 

In allen verkehrsberuhigten Bereichen in Mannheim wird umfangreich Aufklärung über die dort geltenden Regelungen betrieben: 

Der verkehrsberuhigte Bereich wird durch das Verkehrszeichen 325.1 angekündigt und durch das Verkehrszeichen 325.2 aufgehoben. 

Innerhalb dieses Bereiches gilt: 

– Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt. 

– Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten. 

– Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten. 

– Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern. 

– Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen. 

Die Aufklärung soll erfolgen über: 

1. Auf geeigneten Info-Schreiben (max. 1 Seite A4 mit grafischen Darstellungen) werden alle Haushalte informiert. 

2. Dieselben Informationen werden auf wetterfesten (z. B. laminierten) Info-Schreiben (max. 1 Seite A4 mit grafischen Darstellungen) für widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge erstellt. Darin enthalten ein freundlicher aber bestimmter Appell, dieses Verhalten zu beenden und der Hinweis auf die dafür vorgesehenen Bußgelder. Jeder Anwohner-Haushalt erhält 10 Exemplare dieser Schreiben, um diese an widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen auf der Windschutzscheibe abzulegen. 

3. In den Wochen nach Verteilung der unter 1. und 2. genannten Schreiben werden intensive Überwachungen mit Sanktionen (Bußgeldbescheid) in den Bereichen durchgeführt. 

4. Diese Maßnahmen werden mindestens zweimal jährlich in allen verkehrsberuhigten Bereichen in Mannheim durchgeführt und mit einer I-Vorlage im jeweiligen BBR ausgewertet. 

Begründung: 

Viele Bürgerinnen und Bürger klagen in den Quartieren fast ausnahmslos über zugeparkte Geh- und Radwege. Dadurch ist eine Nutzung durch Radfahrende und Fußgänger, insbesondere mit Kinderwagen, Gehhilfen usw. nicht möglich. Über regelmäßige Informationen kann Abhilfe geschaffen werden. 

Dokument

A834_2017_A834_2017_SPDHerunterladen

Ergebnis

Schriftlicher Bericht/Vorlage wurde zugesagt.

Mehr zum Thema:

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